Nicht jede Maßnahme, die sinnvoll erscheint, genügt auch den Anforderungen an eine wirtschaftliche Machbarkeit. Für das Beispiel Hochwasserschutz bedeutet dies, dass eine Schutzmaßnahme nicht teurer sein darf, als der verhinderte Hochwasserschaden. Dieses läßt sich auch auf andere Bereiche z.B. die Stadtentwässerung etc. übertragen.

Ziel einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kann es entweder sein, dass eine konkrete Maßnahme auf ihre Wirtschaftlichkeit untersucht wird, oder dass der Rahmen vorgegeben wird, was investiert werden darf. Das Hochwasserschadenspotenzial ist dazu hinreichend genau und mit vertretbarem Aufwand abzuschätzen.

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